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Unsere Spezialität: Brand- und Rauchschutzelemente

Als zugelassener Fachbetrieb für die Produktion und Montage von Brand- und Rauchschutzelementen, ausgeführt als ein-, oder zweiflügelige Türen  T30 bis T90, oder Festverglasungen F30 bis F90, sind wir Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Feuerschutztüren Niedersachsen/Bremen/Sachsen-Anhalt und unterliegen damit der Fremdüberwachung. 
Unsere Elemente und Produktionsdokumentationen werden mehrmals pro Jahr von einem externen Sachverständigen geprüft und abgenommen. Jedes von uns in Verkehr gebrachte Element wird der Überwachungsgemeinschaft vor Produktionsbeginn angezeigt, wir erhalten aufgrund dieser Anzeige das anzubringende Typenschild. Für Sie ist dieses Typenschild Garant dafür, dass unsere Elemente den zugesicherten Eigenschaften und den vorgeschriebenen Regeln entsprechen.

Achten Sie als Betreiber darauf, dass auch Rauchschutzelemente ein Typenschild besitzen.

Brand- und Rauchschutzelemente dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe instand gesetzt werden.

Betreiber von Brand- und Rauchschutzelemente sind verpflichtet, monatlich die ordnungsgemäße Funktion zu prüfen und dies auch zu dokumentieren.
Wir erklären Ihnen gerne, was dabei zu beachten ist.

Blick in die Produktion

Auf den "Böcken" befinden sich F90-Verglasungen und warten auf den Abtransport zum Einbauort. Die Elemente haben es "in sich" und wiegen auch ohne Glas knapp 100 Kilo. Die Brandschutzgläser selbst bringen noch mehr Gewicht auf die Waage.

F90 Verglasung

Profile F90

Immer eine neue Herausforderung

Brandschutzprofile mit unterschiedlicher Farbgebung innen / außen stellen schon bei der Farbbeschichtung erhöhte Anforderungen, da die Profile nicht immer in Innen- und Außenschale separiert durch die Pulverbeschichtung laufen können. 
Die überwiegend 6 Meter langen Profile, in diesem Fall mit einer Bautiefe von 105mm, müssen dann enstprechend der vorab erzeugten Stücklisten auf Maß, ggf. mit Gehrung, geschnitten werden. Anschließend werden entsprechend der Vorgaben diverse Isolatoren einbracht, erst dann kann das Fügen zu den kompletten Elementen beginnen.


Wartungsdienstleistungen

Wir sind qualifiziert, die vom Gesetzgeber einmal jährlich vorgeschriebenen Wartungen elektromechanischer Feststellanlagen an Ihren Rauch- und Brandschutztüren auszuführen. Notwendige Reparaturen an den Türen können wir dabei gleich mit erledigen.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mehr um einzelne Teilaspekte kümmern und verbessern gleichzeitig Ihre Kostenstruktur.

Sprechen Sie uns an, wir übermitteln Ihnen gerne unser güstiges Wartungsangebot.

 
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